Sonntag, 5. Oktober 2014

EU verbietet stromhungrige Staubsauger

Ab September müssen Staubsauger, die neu auf den Markt kommen, ein Energielabel tragen. Mit diesem Label wird Kunden eine zuverlässige Vergleichsmöglichkeit angeboten, mit der die wichtigsten Leistungsmerkmale eines Saugers übersichtlich erfasst und die verfügbaren Produkte schneller miteinander verglichen werden können.

 Zu den wichtigsten Leistungsmerkmalen des neuen Labels zählen neben den Informationen über die Energieeffizienzklassen A - G und des jährlichen Energieverbrauchs auch die Angaben zur Reinigungs-Leistung des Staubsaugers auf Teppich- und Hartböden sowie die Geräusch-Entwicklung und die Staubemission beim Saugen. Mithilfe dieser Angaben wird der Kunde befähigt, den energieeffizientesten Staubsauger mit der besten Reinigungsleistung und der geringsten Geräuschentwicklung auszuwählen. Ein fabrikneuer Staubsauger, der ab September in den Handel kommt, darf laut EU-Ökodesign-Verordnung bei Standardnutzung nur noch 62 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen. Das sind umgerechnet ca. 17 € Energieausgaben. Staubsauger mit der Energie-Effizienzklasse A verbrauchen im Jahr etwas weniger als 28 Kilowattstunden. Das sind dann nur 8€. Das bezieht sich auf die Reinigung einer 87 m² großen Unterkunft, die 50 Mal pro Jahr gesaugt wird.
Reinigen Geräte mit kleinerer Wattzahl weniger gut? Die Begrenzung der Leistungs­aufnahme hat für viel Trubel in der Öffent­lich­keit gesorgt, immerhin haben viele Anbieter jahr­zehnte­lang mit hohen Watt­zahlen beworben. Fakt ist aber, Watt­zahlen informieren nicht über die Qualität eines Staubsaugers, sondern über seinen Stromverbrauch. Entscheidend für eine hohe Saug­leistung ist, dass Gerät und Düse im Ganzen gut gebaut und aufeinander abge­stimmt sind.

Beim Staub saugen Energie sparen

Beim Staub saugen können Sie viel sparen, wenn Sie den Beutel in regelmäßigen Abständen entleeren oder auswechseln. Verschwitzen Sie nicht, auch die Filter zu reinigen. Insbesondere die neueren Sauger haben etliche kleinere Filtereinsätze. Robuste Filter sollten gut gereinigt werden. Das spart nicht nur Energie sondern maximiert auch die Leistung des Staubsaugers. Sind Ihre Energiepreise generell zu hoch, vergleichen Sie die Strompreise an Ihrem Wohnort.
  • Energieeffizienzklasse Der obere Teil des Energielabels informiert über die Energieeffizienzklassen A bis G und über den durchschnittlichen Energieverbrauch. Wichtig für die Kaufentscheidung sind aber vor allem die Reinigungsklassen im unteren Teil des Labels, denn Energieeffizienzklasse "A" bedeutet nicht notwendigerweise, dass das Gerät auch eine gute Reinigungsleistung hat.
  • Staub-Emissionsklasse Saubere Ausblasluft ist vor allem für Allergiker wichtig. Sie sollten einen Staubsauger mit der Staub-Emissionsklasse A und einem Hochleistungs-Hygienefilter wählen.
  • Schall-Leistungspegel Nur wenige Dezibel machen den Unterschied zwischen Lärm und leise. Für ein leises Geräusch wählen Sie einen Sauger mit einem Schallpegel von 69 Dezibel. Dann kann man beim saugen noch Musik oder das Handy hören.
  • Teppich-Reinigungsklasse Eine hohe Staubaufnahme reduziert Allergien und saugt Schmutz aus den tiefsten Regionen des Teppichbodens. Durch eine höhere Staubaufnahme wird die Reinigung nicht nur gründlicher, sondern geht auch schneller. Für einen hygienisch sauberen Teppichboden wählen Sie einen Staubsauger mit der Teppichreinigungsklasse C oder besser.
  • Hartboden-Reinigungsklasse Je besser diese Reinigungsklasse ist, umso schneller werden Hartbodenflächen gereinigt. Für einen hygienisch reinen Hartboden kaufen Sie einen Sauger mit der Klasse C oder besser.

Freitag, 25. Juli 2014

Gasanbieter wechseln in 4 einfachen Schritten

Tipps und Tricks zum cleveren Gasanbieter wechseln mit einem Gasvergleich
Kontinuierlich drehen die Gasanbieter an der Preisschraube und von Jahr zu Jahr müssen Gaskunden immer mehr für Ihren Energieverbrauch zahlen. Da liegt der Wechsel zu einem günstigeren Gasanbieter nahe und der ist in der Regel auch einfach. Sie brauchen sich nur einen neuen Energieanbieter zu suchen und mit diesem einen Vertrag abzuschließen. Alles Sonstige, wie die Kündigung des alten Vertrags erledigt der neue Lieferant für Sie. Wechselkosten gibt es ebenso wenig wie ein Risiko, nach dem Anbieterwechsel ohne Gas dazustehen.

Jeder Endkunde kann seinen Gasanbieter frei wählen, egal ob man umzieht oder seinen laufenden Liefervertrag wechseln will. Wer den praktisch sehr kleinen Arbeitsaufwand bei einem Gasanbieterwechsel klein halten will, kann erst einmal mit einem Telefonat bei seinem Gasversorger einen kostengünstigeren Gastarif erfragen. Wenn Sie den günstigsten Gaspreis suchen, finden Sie den am schnellsten mit einem Gaspreisvergleich im Internet. Für einen Vergleich benötigt man lediglich die Postleitzahl und den eigenen JahresGasverbrauch. Diesen finden Sie auf der letzten Energierechnung. Nach Eingabe des Gasverbrauchs bekommt man alle Energieanbieter aufgeführt, die Ihren Wohnort beliefern können. Ermittelt der Gastarifrechner einen Versorger mit günstigeren Tarifen, sollten Sie den Gasanbieter wechseln. 
Ist Ihr Gas zu teuer, denken Sie an einen Gasanbieterwechsel


Wollen Sie Ihren jetzigen Gasanbieter wechseln oder mit diesem einen neuen Gastarif vereinbaren, sollten Sie erstmal abklären, zu welchem Zeitpunkt Sie Ihren alten Vertrag auflösen können. Sind Sie in der Grundversorgung, können Sie jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Die Vertragskündigung übernimmt normalerweise der neue Gasversorger für Sie. 
Ermitteln Sie anhand der letzten Gasrechnung Ihren jährlichen Energieverbrauch. Der ist für die Kalkulation der künftigen Abschlagszahlungen wichtig. Vergleichen Sie die Preise und Angebote verschiedener Gasversorger über einen Gaspreisrechner im Internet. 

Nach der Auswahl des günstigsten Tarifs können Sie den Vertrag direkt im Internet unter Dach und Fach bringen. Dazu füllen Sie das Formular für den Wechsel aus. Hiermit erteilen Sie dem neuen Versorger auch eine Befugnis zur Kündigung des Vertrags mit dem bisherigen Gasanbieter. Alternativ können die Unterlagen aber auch ausdrucken und den Liefervertrag per Post schicken. 
Der neue Gasanbieter muss Ihnen innerhalb von 14 Tagen schriftlich oder in einer E-Mail den Vertragsabschluss und den Lieferbeginn mitteilen. 

Aus Sicherheitsgründensollten Sie sich den Zählerstand am Tag des Wechsels aufschreiben. 
Der bisherige Energielieferant muss Ihnen innerhalb von 6 Wochen eine Abschlussrechnung über den bis zum Wechselzeitpunkt angefallenen Gasverbrauch schicken. 
Wenn es Ihnen beim Gasanbieterwechsel nicht nur auf die Preise, sondern auch auf die Umwelt ankommt, sollte zu einem Biogasanbieter wechseln. Die erzeugen Energie ausschließlich aus erneuerbaren Energien wie Wind, Sonne oder Wasser. Sie können Biogas im Tarifrechner (Verivox, 1-Gasvergleich.de) auswählen und fördern damit den Ausbau erneuerbarer Energien. 

Keine Unterbrechung der Gasversorgung beim Gasanbieterwechsel
Möchte man den Gasanbieter wechseln, braucht man keine Angst vor einer Pause der Gasersorgung zu haben. Der Grundversorger ist zur lückenlosen Belieferung per Gesetz verpflichtet. 

Angebote und Preisgestaltung im Gasvergleich
Gaspreise setzen sich hauptsächlich aus zwei Teilen zusammen, dem Grundpreis und dem Verbrauchspreis. Der verbrauchsunabhängige Grundpreis wird als fester Anteil pro Monat oder Jahr in Rechnung gestellt. Der Verbrauchspreis (oder Arbeitspreis) wird nach dem erfassten Gasverbrauch in Cent pro Kilowattstunde errechnet. Mittlerweile gibt es Gasversorger, die nur noch einen Verbrauchspreis haben. So ein Gastarif bietet Anlass zum Energie sparen und ist für Verbraucher vorteilhaft, weil sich das gesparte Gas in vollem Umfang kostenmindernd auswirkt. Vor einem Wechsel des Versorgers sollten Sie auf jeden Fall einen Gastarifvergleich im Internet durchführen, mit dessen Hilfe Sie nach Eingabe Ihres Jahresverbrauchs und der Postleitzahl eine Aufstellung der gültigen Tarife verschiedener Gasversorger bekommen. 

Der Preis ist jedoch nicht alles. Berücksichtigen Sie auch folgende Fakten:
Preisgarantien werden zwischen 12 und 24 Monaten gegeben, aber die Energiekonzerne behalten sich Preiserhöhungen vor, wenn z.B. die Steuern angehoben werden. 
Pakettarife (das bedeutet fester Betrag für eine bestimmte Gasmenge) sind anscheinend günstig, aber nur vorteilhaft, wenn Sie Ihren Bedarf genau kennen. Verbrauchen Sie weniger, zahlen Sie trotzdem den ganzen den Paketpreis. Verbrauchen Sie mehr, wird jede Kilowattstunde sehr teuer. 
Vorkasse Tarife oder Kautionszahlungen sollten Sie unbedingt vermeiden. Wird das Unternehmen insolvent, bekommen Sie in der Regel nichts zurück! Bei diesem Gasrechner werden solche Tarife heraus gefiltert (Empfehlung Stiftung Warentest)

Zurücknahme des Gasvertrags
Bei Abschluss eines Vertrags über das Internet haben Endverbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht. Innerhalb von 14 Tagen nach Liefervertragsabschluss können Sie den Vertrag widerrufen. So steht es in § 312g Abs. 1 BGB. Der Versorger muss Sie ordnungsgemäß über Ihr Recht zum Widerruf in Kenntnis setzen, beispielsweise per Post, Fax oder E-Mail. Werden Sie nicht belehrt, verlängert sich Ihr Widerrufsrecht um weitere zwölf Monate (§ 356 Abs. 3 BGB). Aus Beweisgründen sollten Sie den Widerruf stets nachweisbar erklären, zum Beispiel per E-Mail, Fax oder per Einschreiben. 

Wenn der Gasanbieterwechsel nicht störungsfrei funktioniert

Der Wechsel darf nicht länger als sechs Wochen dauern. So steht es im Energiewirtschaftsgesetz . Wirbt der Gasanbieter im Internet mit einer Preisgarantie oder einem Bonus und schließen Sie daraufhin einen Liefervertrag ab, sollten Sie die Internetseite mit dem Angebot ausdrucken oder auf Ihrem PC speichern. Dann können Sie diese Aussagen später beweisen, falls der Versorger diese bestreitet. Der neue Gasanbieter muss Ihnen unverzüglich mitteilen, ob und zu welchem Termin er die Belieferung beginnen kann. Hat er Ihnen zwei Wochen nach Auftragserteilung noch keinen verbindlichen Termin genannt, ist der Vertag rechtlich nicht verbindlich. Hält der Lieferant den vereinbarten Lieferbeginn nicht ein und ist es sein Verschulden, könnten Sie theoretisch Schadensersatz verlangen. Hierbei hilft auch die Zentrale für Verbraucherschutz weiter.